Die Kosten für einen Krankenfahrdienst werden in vielen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Fahrt medizinisch notwendig ist. Üblicherweise muss die Kostenübernahme im Voraus mit der Krankenkasse abgeklärt werden, insbesondere bei planbaren Fahrten wie Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung.
Versicherte zahlen in den meisten Fällen eine gesetzliche Zuzahlung, die sich auf zehn Prozent des Fahrpreises beläuft, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Wer durch eine Befreiung den Eigenanteil nicht leisten muss oder bereits seine Belastungsgrenze erreicht hat, ist teilweise oder vollständig von dieser Zuzahlung befreit.
Für Menschen mit einem höheren Pflegegrad oder einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H gelten häufig Sonderregelungen, die eine vereinfachte Kostenübernahme ermöglichen. Privatversicherte sollten ihre Versicherungsbedingungen vorab klären, da hier je nach Tarif unterschiedliche Erstattungsregeln gelten können.
Besteht keine ärztliche Verordnung und ist keine Kostenübernahme durch die Kasse oder Versicherung gesichert, müssen Patientinnen und Patienten die Fahrt als Selbstzahler buchen. Dann hängen die entstehenden Kosten meist von Faktoren wie Strecke, notwendiger Ausstattung (zum Beispiel ein spezieller Tragestuhl) und dem zeitlichen Aufwand ab.